Schulische Ansprechstellen
Beratung und Unterstützung
Hast du
… Notenprobleme?
… Versetzungprobleme?
… den Wunsch, die Schule zu wechseln?
Laufbahnberatung
Laufbahnberatung
Brauchst du Unterstützung im Bereich
… Lernförderung?
… Studien- und Berufsorientierung?
… Vertretung deiner Interessen?
Sonstige Beratung
Sonstige Beratung
Hast du
… Probleme zu Hause?
… mit Mitschülerinnen und Mitschülern?
… mit Lehrkräften?
Psychosoziale Beratung
Psychosoziale Beratung
Hast du
… Notenprobleme?
… Versetzungsprobleme?
… den Wunsch, die Schule zu wechseln?
Laufbahnberatung
Laufbahnberatung
Brauchst du Unterstützung bei
… Lernförderung?
… Studien- und Berufsorientierung?
… Vertretung deiner Interessen?
Sonstige Beratung
Sonstige Beratung
Hast du
… Probleme zu Hause?
… mit Mitschülerinnen und Mitschülern?
… mit Lehrkräften?
Psychosoziale Beratung
Psychosoziale Beratung
Die an der Beratung und Unterstützung beteiligten Personen können angesprochen werden oder sind über ihre persönliche E-Mail von Logineo NRW erreichbar, die das folgende Format hat: vorname.nachname@169420.nrw.schule (Umlaute werden dabei ersetzt durch ae, oe, ue). Die beauftragten oder gewählten Lehrkräfte sind dem Geschäftsverteilungsplan oder der Gremienübersicht zu entnehmen.
Koordinierende der Stufen
Die Koordinatorinnen der Erprobungs-, Mittel- und Oberstufe begleiten Beratungsprozesse, in die sie einbezogen werden, rechtssicher und vertraulich. Die Koordinatorinnen stellen bei Bedarf den Informationsaustausch mit der Schulleitung her und erfüllen Lotsenfunktion.
Klassen- / Jahrgangsstufenleitung und Fachlehrkräfte
Ratsuchende Schülerinnen und Schüler sollten als erste Anlaufstelle ihre Klassen-/Stufenleitung oder Fachlehrkräfte ihres Vertrauens ansprechen. Sie sind offen für viele Anliegen und übernehmen bei der Suche nach Lösungen Lotsenfunktion oder übernehmen die Vermittlung an andere Stellen innerhalb der Schulgemeinde. Insbesondere in der Oberstufe liegt ein weiteres Augenmerk auf der Laufbahnberatung.
Lernförderung
Schülerinnen und Schüler erhalten an unserer Ganztagsschule die Gelegenheit um Aufgaben aus dem Fachunterricht in geeigneter Weise und vollständig zu erledigen. Damit die Vor- und Unterrichtsnachbereitung gelingen kann, werden die Settings im Lernraum und in den Coachings fortlaufend evaluiert und sich verändernden Situationen angepasst.
Studien- und Berufsorientierung
Koordinatorinnen oder Koordinatoren für die Berufliche Orientierung (StuBO) sind Ansprechpartner für das Themenfeld Berufliche Orientierung (BO) und Initiatoren für die Ausbildungs- und Studienwahlprozesse der Schule. Es wird Orientierungswissen vermittelt, damit eigenständige und reflektierte Entscheidungen getroffen werden können, die beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium wichtig sind.
Verbindungslehrkäfte
Schülerinnen und Schüler der Schülervertretung werden bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben durch Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer unterstützt.
Klassen- / Jahrgangsstufenleitung und Fachlehrkräfte
Ratsuchende Schülerinnen und Schüler sollten als erste Anlaufstelle ihre Klassen-/Stufenleitung oder Fachlehrkräfte ihres Vertrauens ansprechen. Sie sind offen für viele Anliegen und übernehmen bei der Suche nach Lösungen Lotsenfunktion oder übernehmen die Vermittlung an andere Stellen innerhalb der Schulgemeinde. Insbesondere in der Oberstufe liegt ein weiteres Augenmerk auf der Laufbahnberatung.
Beratungslehrkräfte
Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. Beratungslehrkräfte helfen und vermitteln in Problem- und Notlagen, die mit den in der Schule vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen behandelt werden können. Die Hauptaufgabe der Beratungslehrkräfte besteht darin, Mittler bei der Suche nach geeigneten Lösungen und zwischen den unterstützenden Institutionen zu sein.
Schulsozialarbeit
Schülerinnen und Schülern steht für Angelegenheiten in besonderen Lebenssituationen die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Persönliche Beratungstermine können direkt oder per E-Mail vereinbart werden. Während der Unterrichtszeit ist hierzu vorab eine Beurlaubung notwendig (über die Klassenleitung). Die Schulsozialarbeit und die Klassenleitung unterstützt die Beteiligten bei der Terminvermittlung. Ratsuchende Lehrkräfte können bestimmte „Fälle“ und Fragen vertraulich einem multiprofessionellen Beratungsteam bestehend aus Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräften und der Schulleitung vorstellen.
Konfliktlösung
Nicht gelöste Konflikte können das Schulklima einer Schule belasten. Dennoch gehören zum Schulalltag viele Situationen und Anlässe, die zu Entscheidungen führen können, mit denen Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer nicht einverstanden sind. Zur Lösung derartiger Konflikte ist am Helmholtz-Gymnasium ein festgelegtes Vorgehen abgesprochen, das allen Beteiligten transparent ist. Grundsätzlich steht allen frei, sich in einer Dilemmasituation unter Rückgriff auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schule zunächst beraten zu lassen oder eine Konfliktlösung auf dem Weg durch mitunter verschiedene Instanzen herbeizuführen.
Das Helmholtz-Gymnasium nimmt Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, ernst und geht diesen nach, wobei vereinbart werden kann, dass die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer im Dunklen bleibt. Vollständig anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
Ein Konflikt ist eine Konfrontation zwischen zwei oder mehreren Parteien der Schulgemeinschaft, zwischen denen eine Meinungsverschiedenheit über eine Regelverletzung existiert (oder als solche empfunden wird) und bei der in der direkten Auseinandersetzung der Beteiligten keine Einigung erzielt werden konnte.
Eine Beratung ist ein Prozess, bei dem Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemen oder dem Treffen von Entscheidungen durch Interaktion mit einer Beratungsinstanz unterstützt werden. Beratungen erfolgen ungezwungen, außerhalb von akuten Konfliktlösungen und im vertraulichen Austausch zwischen den Beteiligten. Auf der Grundlage einer Beratung entstehen keine Folgen für unbeteiligte Dritte.
Beratung und Konfliktlösung sind vertraulich, das bedeutet, dass durch das Verhalten der Beteiligten alle personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Denjenigen, denen personenbezogene Daten nichts angehen, wird in allen schulischen Kontexten nicht die Möglichkeit gegeben, personenbezogene Angaben zu erfahren.
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer und die schulischen Instanzen verpflichten sich nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes sowohl bei der Beratung als auch bei der Konfliktlösung zu rechtmäßigem Verhalten. Die Konfliktlösungswege sowie die Konzepte zur Beratung und Unterstützung werden streng befolgt.
Bei Bekanntwerden von Beratungs- oder Konfliktangelegenheiten prüfen die Beteiligten ihre Zuständigkeit und verweisen auf die zuständige (nächsthöhere) Instanz, wenn sie selbst keine Problemlösung herbeiführen können.
Beratungen außerhalb der eigenen Zuständigkeit werden vermieden. Bei Konfliktlösungen wird sich außerhalb der eigenen Zuständigkeit nicht beteiligt.
Bei Entscheidungen der Schule, die volljährigen Schülerinnen und Schülern oder Eltern schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt werden, können die volljährigen Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern schriftlich bei der Schule (Eingang im Sekretariat oder Postbriefkasten der Schule) Widerspruch einlegen.
Für Konflikte im Zusammenhang mit diesen Verwaltungsakten (z.B. Ordnungsmaßnahmen nach §53 (3) SchulG, Nichtversetzung/Nichtzulassung, Wiederholung einer Jahrgangsstufe, Zeugnisnoten, u.a.) gibt es ein gesondertes Verfahren über das nach dem Eingang des Widerspruchschreibens informiert wird.
Konflikte sollen da gelöst werden, wo sie entstehen – direkt zwischen den Beteiligten. Beschwerden müssen dabei sachlich vorgebracht werden.
Konfliktgespräche sollten vorbereitet und in einer ruhigen Atmosphäre geführt werden können, z.B. indem die Konfliktparteien im Vorfeld einen festen Termin miteinander vereinbaren. Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Anlass schnelles Eingreifen erfordert, sind Gespräche oder Anhörungen zu Sachverhalten auch kurzfristig möglich. Die emotionale und indirekte Äußerung von Beschwerden birgt die Gefahr, dass der Beschwerde unmittelbar entsprochen wird oder ohne richtige Klärung abgewiesen wird. Deshalb wird folgender Weg der Konfliktlösung gewählt:
Beschwerden werden spätestens dann schriftlich fixiert, wenn der Vorfall an die nächsthöhere Instanz weitergegeben wird.
Die zuständige Instanz kann entscheiden, ob andere Beteiligte (auch Erziehungsberechtigte) zum Sachverhalt angehört oder befragt werden. Diesbezügliche Anhörungen werden schriftlich festgehalten.
Der Instanzenweg beginnt bei den Betroffenen, Angesprochene und Beteiligte verweisen jeweils auf die entsprechende Ebene und wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf eine Problemlösung hin.
Die schulischen Instanzen prüfen bei allen Konfliktfällen, ob es sich um einen Einzelfall oder um ein generelles (z.B. organisatorisches oder strukturelles) Problem handelt. Letztere werden an das zuständige schulische Gremium weitergegeben, um wiederholte und unnötige Konflikte zu vermeiden und um das Schulprogramm durch entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergänzen. Die Weitergabe an schulische Gremien erfolgt immer ohne Nennung und Beschreibung von Details aus Einzelfällen (Schutz der personenbezogenen Daten).
Beteiligte eines Konflikts können sich durch eine Vertrauensperson aus der Schülerschaft, Schülervertretung oder durch eine Lehrkraft auf dem Weg der Konfliktlösung begleiten lassen.
| Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge) |
Mitschülerinnen und Mitschülern | 1. betroffener Schüler/Schülerin, |
Lehrkräften | 1. betroffene Lehrkraft, |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern | 1. Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung |
| Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge) |
Schülerinnen und Schülern | 1. betroffener Schüler, betroffene Schülerin |
Kolleginnen und Kollegen | 1. betroffener Kollege, betroffene Kollegin |
Eltern | 1. betroffene Eltern |
Schulleitung | 1. Schulleitung |
| Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge) |
Lehrkräfte | 1. betroffene Lehrkraft, |
Schülerinnen und Schüler | 1. Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung |
Schulleitung | 1. Schulleitung |
Nach Beratung der Schulleitung mit Lehrerrat, Verbindungslehrerinnen und -lehrern und beauftragten Lehrkräften für die Elternarbeit verabschiedet.
Dortmund im Mai 2024
Joachim Schmidt, OStD
Schulleiter