Informationen des Schulministeriums zu Corona- und Energiesparmaßnahmen ab dem 1.10.

Die Bildungsministerin Feller informiert mit Briefen an die verschiedenen Gruppen der Schulgemeinschaft über Energiesparmaßnahmen und den Umgang mit Corona ab dem 1.10.2022. Dies sind einige wichtige Punkte aus den Informationsschreiben des Schulministeriums im Überblick.

Zum Umgang mit Corona an Schulen:

  • „Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen.“
  • „In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.“
  • „In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien […] bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden.“
  • „Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei Ihnen in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird Sie die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen.“
  • „Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie nur gesund bzw. – bei leichten Erkältungssymptomen – nur mit einem negativen Selbsttestergebnis die Schule besuchen.“

Zu aktuellen Energiesparmaßnahmen:

  • „Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen.“
  • „Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“.“

Zum aktualisierten Handlungskonzept Corona und der zugehörigen Pressemitteilung des Ministeriums vom 29.9.2022.

Die Informationsschreiben im Volltext können Sie hier lesen:

 

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