Informationen zur teilweisen Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht ab dem 2. November 2021

Das Schulministerium hat in der Schulmail vom 28.10. folgende Neuregelung zur Maskenpflicht in Schulen veröffentlicht, die ab Dienstag, den 2.11. gilt. Daraus ergeben sich auch Änderungen für mögliche Quarantäne-Bestimmungen:

  • Es ist nun zusätzlich zum Aufenthalt auf dem Schulhof erlaubt, die Maske an einem festen Sitzplatz im Klassen- oder Kursraum abzunehmen. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle Wege im Gebäude, sobald der feste Sitzplatz verlassen wird.

Im Falle einer Corona-Infektion gilt:

  • Wurde im Unterricht keine Maske getragen, sollen die direkten Kontaktpersonen im Umkreis von 1,5 Metern den Unterricht bis zur Klärung durch das Gesundheitsamt nicht besuchen. Falls eine Quarantäne ausgesprochen wird, beträgt die Dauer 10 Tage. Es gibt die Möglichkeit, sich frühestens am fünften Tag freitesten zu lassen. Vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Sollten die infizierte Person und die Kontaktperson jedoch durchgängig eine Maske getragen haben, wird zunächst wie bisher nur eine Quarantäne für die infizierte Person ausgesprochen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das freiwillige Tragen von Masken weiterhin erlaubt ist. Das Gesundheitsamt verzichtet dann in der Regel wie bisher darauf, eine Quarantäne für Kontaktpersonen auszusprechen.

In der aktuellen Woche (2. bis 5.11.) werden die Schülerinnen und Schüler Dienstag, Mittwoch und Freitag Selbsttests durchführen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung

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