Im kommenden Schuljahr wird der Unterricht planmäßig nach der 8. Stunde um 15:00 Uhr enden. Alle Schüler:innen der Sekundarstufe I haben 36 Pflichtstunden Fachunterricht, Lernraum-Stunden, Mittagszeiten und AGs pro Woche.
Ein/e Schüler:in der Jahrgangsstufe 5 hat im ersten Halbjahr zwei Stunden pro Woche eine AG (Schreibschrift-Führerschein und Logisches Denken) und eine Stunde Lernraum. Im zweiten Halbjahr wechselt die Stundenzahl. Ein/e Schüler:in der Jahrgangsstufe 6 bis 8 hat insgesamt drei Stunden Lernraum und / oder AG zu belegen; mindestens eine Stunde pro Woche wird der Lernraum besucht. Auf Wunsch der Eltern und / oder (bei mangelhaften Leistungen) auf Beschluss der unterrichtenden Fachlehrer:innen kann dies auf bis zu drei Stunden Lernraum pro Woche erhöht werden. Die übrigen Stunden können AGs belegt werden. Ein/e Schüler:in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 hat eine Stunde Lernraum pro Woche. Darüber hinaus muss sie/er – als Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe – zu Hause Aufgaben erledigen.
Der Lernraum und die AGs werden in den 7. und 8. Stunden liegen. Bei den AGs wird es kulturelle Angebote (szenisches Spiel, Musizieren, bildnerische Gestaltung und Kochen), Angebote mit sozialem Schwerpunkt (Bildung für nachhaltige Entwicklung, Spiele), Angebote mit technischem Schwerpunkt (MINT-Angebot) und sportive Angebote (Ballsport-Team und Schwimm-Team) geben; es wird ein- und zweistündige Angebote geben, die nur als 90-Minuten-Einheit belegt werden können (dann findet das Angebot auch in der 9. Stunde statt).
Es ist bei Interesse möglich, über die Pflichtstundenzahl hinaus dienstags und freitags freiwillig AG- und Lerncoaching-Angebote zu besuchen. Zusätzliche Aufgaben sind zu Hause zu erledigen oder in den beaufsichtigten Lernbereichen der Cafeteria oder den Lernfluren.
Lernraum | Lerncoaching | Lernbüro | Lernraum plus |
Erledigung von Aufgaben | |||
verpflichtend (1-3 Stunden gem. Wunsch, Wahl und Empfehlung) absolute Stillarbeit in Aula A und C | freiwillig (bis zu 4 Stunden) Partner- und Gruppenarbeit möglich in der Kantine und auf dem Flur von Gebäude C Lehrer:innen sind als Lerncoaches ansprechbar und beraten | Angebot der individuellen Förderung für Jgst. 5 (ab 2. HJ) bis Jgst. 7 (1. HJ), das man freiwillig besuchen kann oder zu dem man von seinen Fachlehrer:innen in D, M, E, L/F verpflichtet werden kann | verpflichtend für alle, die ihre Aufgaben zu häufig nicht zur Stunde vorliegen haben, im Lernraum stören oder sich nicht an Hausordnung und Schulvertrag halten absolute Stillarbeit in Aula A |
montags, mittwochs und donnerstags in der 7. oder 8. Stunde | dienstags und freitags in der 7./8. Stunde | dienstags in der 7./8. Stunde | freitags in der 7./8. Stunde |
Zum Ende dieses Schuljahres erfragen wir von den Eltern der Jgst. 5 bis 7, wie viele Stunden Lernraum sie für ihr Kind für das kommende Schuljahr wünschen; die Schüler:innen und unterrichtenden Fachlehrer:innen werden ebenfalls befragt. Gemeinsam wird dann festgelegt, wie viele Stunden Lernraum welche/r Schüler:in im kommenden Schuljahr hat.
Zu Beginn des Schuljahres werden die Lernraum-Stunden im Stundenplan festgelegt und ggf. die AG gewählt. Dazu wird am ersten und zweiten Schultag ein funktionierender LOGINEO-LMS-Account benötigt (Moodle-App).
Ein/e Schüler:in der Jgst. 6 bis 8 erhält drei Lernraum-Stunden pro Woche, wenn …
- … seine/ihre Eltern das wünschen,
- … er/sie selbst das wünscht oder keine der wählbaren AGs belegen möchte,
- … seine/ihre Fachlehrer:innen das dringend empfehlen,
- … er/sie die AG-Anmeldung nicht pünktlich abgibt,
- … er/sie zu Beginn des Schuljahres selbstverschuldet keinen funktionierenden LOGINEO-LMS-Zugang (Zugangsdaten für die Moodle-App) hat und darum keine AG wählen kann,
- … er/sie sich in der gewählten AG wiederholt nicht an die Regeln hält oder
- … er/sie der gewählten AG wiederholt unentschuldigt fernbleibt.
Sollte ein/e Schüler:in sich im Lernraum nicht an die Regeln halten, wird er/sie am folgenden Freitag zum Lernraum plus geschickt.
Ein/e Schüler:in der Jgst. 6 bis 8 kann einzelne Stunden abhängen, wenn …
- … er/sie durch eine nur zweistündig stattfindende AG einmal pro Woche die 9. Stunde hat (dann kann eine in der 8. Stunde liegende Lernraum-Stunde abgehängt werden),
- … er/sie nachweislich für die Dauer eines Halbjahres beim TSC-Eintracht aktives Mitglied ist (dann können bis zu zwei AG-Stunden abgehängt werden),
- … er/sie nachweislich dienstags oder freitags in der 7./8. eine AG hat (dann können entsprechend viele in der 8. Stunde oder 7./8. Stunde liegende Lernraum-Stunden abgehängt werden).
Hierbei gilt grundsätzlich: Es kann nur abgehängt werden, was man zu anderer Zeit belegt hat (z.B. kann man pro AG-Stunde nach der 8. Stunde eine Lernraum-Stunde in einer 8. Stunde abhängen – aber nur, wenn man zwei AG-Stunden belegen durfte) bzw. macht (z.B. kann man nur dann bis zu zwei AG-Stunden durch die aktive Mitgliedschaft beim TSC-Eintracht abhängen, wenn man zwei AG-Stunden belegen durfte).