Schutzkonzept gegen Gewalt & Umgang mit Konflikten

Inhalt
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    Verhaltenskodex

    Auszug aus unserem Schutzkonzept gegen Gewalt:

    Für den Schulalltag verständigt sich das pädagogische Personal auf die Befolgung des Schutzkonzepts und gleichzeitig auf Verhaltensregeln, die als Richtschnur fungieren und einen grenzwahrenden und wertschätzenden Umgang miteinander ermöglichen. Gleichzeitig gewährleistet der Verhaltenskodex die Balance zwischen persönlicher Nähe und professioneller Distanz, womit eine Selbstverpflichtung einhergeht, die alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte) vor Übergriffen schützt und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sicherstellt.

    Bei Nichteinhaltung oder Übertretung wird mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder den Schülerinnen und Schülern in den Dialog getreten.

    Beispiele
    • Wir halten die professionelle Distanz ein.
    • Wir unterhalten keine freundschaftlichen Verbindungen zu Schülerinnen und Schülern.
    • Wir überschreiten die körperliche Distanz (Intim anfassen, küssen, Intimsphäre missachten) nicht.
    • Wir üben keine körperliche Gewalt (schlagen, fest anfassen, misshandeln, schubsen, schütteln) aus.
    • Wir drohen und erpressen nicht.
    • Wir demütigen (herabsetzendes Verhalten, vorführen, bloßstellen, lächerlich machen) nicht.
    • Wir machen keine diskriminierenden Äußerungen bezüglich religiöser Überzeugungen, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, der Herkunft, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, dem Gewicht, des Aussehens, der Sprache und der Aussprache.
    • Wir benutzen keine sexualisierte Sprache.
    • Wir sprechen nicht herabsetzend über Kinder, Jugendliche, Eltern und Personal.
    • Wir sind uns unserer Machtposition bewusst, nutzen diese aber nicht aus.
    • Wir verletzen unsere Aufsichtspflicht nicht.
    • Wir ignorieren grenzüberschreitendes Verhalten und Regelverstöße nicht.
    • Wir zeigen keine Medien mit grenzverletzenden Inhalten.
    • Wir fotografieren keine Kinder und wir veröffentlichen auch keine (Kinder-) Fotos (Ausnahme: genehmigte Aufnahmen und Veröffentlichungen im Namen der Schule).

    Konfliktmanagement

     

    Nicht gelöste Konflikte können das Schulklima einer Schule belasten. Dennoch gehören zum Schulalltag viele Situationen und Anlässe, die zu Entscheidungen führen können, mit denen Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer nicht einverstanden sind. Zur Lösung derartiger Konflikte ist am Helmholtz-Gymnasium ein festgelegtes Vorgehen abgesprochen, das allen Beteiligten transparent ist. Grundsätzlich steht allen frei, sich in einer Dilemmasituation unter Rückgriff auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schule zunächst beraten zu lassen oder eine Konfliktlösung auf dem Weg durch mitunter verschiedene Instanzen herbeizuführen.

    Ernsthaftigkeit, Aufrichtigkeit

    Das Helmholtz-Gymnasium nimmt Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, ernst und geht diesen nach, wobei vereinbart werden kann, dass die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer im Dunklen bleibt. Vollständig anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

    Konflikt

    Ein Konflikt ist eine Konfrontation zwischen zwei oder mehreren Parteien der Schulgemeinschaft, zwischen denen eine Meinungsverschiedenheit über eine Regelverletzung existiert (oder als solche empfunden wird) und bei der in der direkten Auseinandersetzung der Beteiligten keine Einigung erzielt werden konnte.

    Beratung

    Eine Beratung ist ein Prozess, bei dem Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemen oder dem Treffen von Entscheidungen durch Interaktion mit einer Beratungsinstanz unterstützt werden. Beratungen erfolgen ungezwungen, außerhalb von akuten Konfliktlösungen und im vertraulichen Austausch zwischen den Beteiligten. Auf der Grundlage einer Beratung entstehen keine Folgen für unbeteiligte Dritte.

    Vertraulichkeit

    Beratung und Konfliktlösung sind vertraulich, das bedeutet, dass durch das Verhalten der Beteiligten alle personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Denjenigen, denen personenbezogene Daten nichts angehen, wird in allen schulischen Kontexten nicht die Möglichkeit gegeben, personenbezogene Angaben zu erfahren.

    Vertrauensschutz

    Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer und die schulischen Instanzen verpflichten sich nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes sowohl bei der Beratung als auch bei der Konfliktlösung zu rechtmäßigem Verhalten. Die Konfliktlösungswege sowie die Konzepte zur Beratung und Unterstützung werden streng befolgt.

    Zuständigkeit

    Bei Bekanntwerden von Beratungs- oder Konfliktangelegenheiten prüfen die Beteiligten ihre Zuständigkeit und verweisen auf die zuständige (nächsthöhere) Instanz, wenn sie selbst keine Problemlösung herbeiführen können.
    Beratungen außerhalb der eigenen Zuständigkeit werden vermieden. Bei Konfliktlösungen wird sich außerhalb der eigenen Zuständigkeit nicht beteiligt.

    Beschwerden und Widersprüchen gegen Entscheidungen der Schule - Verfahren

    Bei Entscheidungen der Schule, die volljährigen Schülerinnen und Schülern oder Eltern schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt werden, können die volljährigen Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern schriftlich bei der Schule (Eingang im Sekretariat oder Postbriefkasten der Schule) Widerspruch einlegen.

    Für Konflikte im Zusammenhang mit diesen Verwaltungsakten (z.B. Ordnungsmaßnahmen nach §53 (3) SchulG, Nichtversetzung/Nichtzulassung, Wiederholung einer Jahrgangsstufe, Zeugnisnoten, u.a.) gibt es ein gesondertes Verfahren über das nach dem Eingang des Widerspruchschreibens informiert wird.

     

    Konflikte sollen da gelöst werden, wo sie entstehen – direkt zwischen den Beteiligten. Beschwerden müssen dabei sachlich vorgebracht werden.
    Konfliktgespräche sollten vorbereitet und in einer ruhigen Atmosphäre geführt werden können, z.B. indem die Konfliktparteien im Vorfeld einen festen Termin miteinander vereinbaren. Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Anlass schnelles Eingreifen erfordert, sind Gespräche oder Anhörungen zu Sachverhalten auch kurzfristig möglich. Die emotionale und indirekte Äußerung von Beschwerden birgt die Gefahr, dass der Beschwerde unmittelbar entsprochen wird oder ohne richtige Klärung abgewiesen wird. Deshalb wird folgender Weg der Konfliktlösung gewählt:

    Klärung des Sachverhalts

    Beschwerden werden spätestens dann schriftlich fixiert, wenn der Vorfall an die nächsthöhere Instanz weitergegeben wird.

    Beteiligte vollständig erfassen

    Die zuständige Instanz kann entscheiden, ob andere Beteiligte (auch Erziehungsberechtigte) zum Sachverhalt angehört oder befragt werden. Diesbezügliche Anhörungen werden schriftlich festgehalten.

    Instanzenweg klären

    Der Instanzenweg beginnt bei den Betroffenen, Angesprochene und Beteiligte verweisen jeweils auf die entsprechende Ebene und wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf eine Problemlösung hin.

    Auswertung

    Die schulischen Instanzen prüfen bei allen Konfliktfällen, ob es sich um einen Einzelfall oder um ein generelles (z.B. organisatorisches oder strukturelles) Problem handelt. Letztere werden an das zuständige schulische Gremium weitergegeben, um wiederholte und unnötige Konflikte zu vermeiden und um das Schulprogramm durch entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergänzen. Die Weitergabe an schulische Gremien erfolgt immer ohne Nennung und Beschreibung von Details aus Einzelfällen (Schutz der personenbezogenen Daten).

     

    Beteiligte eines Konflikts können sich durch eine Vertrauensperson aus der Schülerschaft, Schülervertretung oder durch eine Lehrkraft auf dem Weg der Konfliktlösung begleiten lassen.

    Schülerinnen und Schüler haben einen Konflikt mit…

     

    Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge)

    Mitschülerinnen und Mitschülern

    1.       betroffener Schüler/Schülerin,
    2.       ggf. Pausenaufsicht
    3.       ggf. Klassensprecher/in
    4.       ggf. Beratungslehrkraft
    5.       Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    6.       Stufenkoordination
    7.       Schulleitung

    Lehrkräften

    1.      betroffene Lehrkraft,
    2.      ggf. Klassensprecher/in, SV
    3.      ggf. Beratungslehrkraft
    4.      Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    5.      Stufenkoordination
    6.      Schulleitung

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

    1.       Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    2.       ggf. Klassensprecher/in, SV
    3.       ggf. Beratungslehrkraft
    4.       Stufenkoordination
    5.       Schulleitung

    Lehrkräfte haben einen Konflikt mit…

     

    Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge)

    Schülerinnen und Schülern

    1.     betroffener Schüler, betroffene Schülerin
    2.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    3.     Stufenkoordination
    4.     Schulleitung

    Kolleginnen und Kollegen

    1.     betroffener Kollege, betroffene Kollegin
    2.     ggf. Lehrerrat
    3.     ggf. Personalrat
    4.     Schulleitung

    Eltern

    1.     betroffene Eltern
    2.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    3.     Stufenkoordination
    4.     Schulleitung

    Schulleitung

    1.     Schulleitung
    2.     ggf. Lehrerrat
    3.     ggf. Personalrat
    4.     Schulaufsicht

    Eltern und Erziehungsberechtigte beschweren sich über…

     

    Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge)

    Lehrkräfte

    1.     betroffene Lehrkraft,
    2.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    3.     ggf. Beratungslehrkraft
    4.     Schulleitung

    Schülerinnen und Schüler

    1.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
    2.     Beratungslehrkraft
    3.     ggf. Eltern
    4.     Stufenkoordination
    5.     Schulleitung

    Schulleitung

    1.     Schulleitung
    2.     Schulaufsicht

    Bei konkreten Beratungsanlässen siehe den Bereich Ansprechstellen.

    Nach Beratung der Schulleitung mit Lehrerrat, Verbindungslehrerinnen und -lehrern und beauftragten Lehrkräften für die Elternarbeit verabschiedet.

    Dortmund im April 2026
    Joachim Schmidt, OStD
    Schulleiter

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