Beratung und Konfliktlösung

Nicht gelöste Konflikte können das Schulklima einer Schule belasten. Dennoch gehören zum Schulalltag viele Situationen und Anlässe, die zu Entscheidungen führen können, mit denen Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer nicht einverstanden sind. Zur Lösung derartiger Konflikte ist am Helmholtz-Gymnasium ein festgelegtes Vorgehen abgesprochen, das allen Beteiligten transparent ist. Grundsätzlich steht allen frei, sich in einer Dilemmasituation unter Rückgriff auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schule zunächst beraten zu lassen oder eine Konfliktlösung auf dem Weg durch mitunter verschiedene Instanzen herbeizuführen.

Begriffe und Definitionen

Das Helmholtz-Gymnasium nimmt Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, ernst und geht diesen nach, wobei vereinbart werden kann, dass der Beschwerdeführerin oder die Beschwerdeführerin im Dunklen bleibt. Vollständig anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

Ein Konflikt ist eine Konfrontation zwischen zwei oder mehreren Parteien der Schulgemeinschaft, zwischen denen eine Meinungsverschiedenheit über eine Regelverletzung existiert (oder als solche empfunden wird) und bei der in der direkten Auseinandersetzung der Beteiligten keine Einigung erzielt werden konnte.

Eine Beratung ist ein Prozess, bei dem Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemen oder dem Treffen von Entscheidungen durch Interaktion mit einer Beratungsinstanz unterstützt werden. Beratungen erfolgen ungezwungen, außerhalb von akuten Konfliktlösungen und im vertraulichen Austausch zwischen den Beteiligten. Auf der Grundlage einer Beratung entstehen keine Folgen für unbeteiligte Dritte.

Beratung und Konfliktlösung sind vertraulich, das bedeutet, dass durch das Verhalten der Beteiligten alle personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Denjenigen, denen personenbezogene Daten nichts angehen, wird in allen schulischen Kontexten nicht die Möglichkeit gegeben, personenbezogene Angaben zu erfahren.

Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer und die schulischen Instanzen verpflichten sich nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes sowohl bei der Beratung als auch bei der Konfliktlösung zu rechtmäßigem Verhalten. Die Konfliktlösungswege sowie die Konzepte zur Beratung und Unterstützung werden streng befolgt.

Bei Bekanntwerden von Beratungs- oder Konfliktangelegenheiten prüfen die Beteiligten ihre Zuständigkeit und verweisen auf die zuständige (nächsthöhere) Instanz, wenn sie selbst keine Problemlösung herbeiführen können.
Beratungen außerhalb der eigenen Zuständigkeit werden vermieden. Bei Konfliktlösungen wird sich außerhalb der eigenen Zuständigkeit nicht beteiligt.

Bei Entscheidungen der Schule, die volljährigen Schülerinnen und Schülern oder Eltern schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt werden, können die volljährigen Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern schriftlich bei der Schule (Eingang im Sekretariat oder Postbriefkasten der Schule) Widerspruch einlegen.

Für Konflikte im Zusammenhang mit diesen Verwaltungsakten (z.B. Ordnungsmaßnahmen
nach §53 (3) SchulG, Nichtversetzung/Nichtzulassung, Wiederholung einer Jahrgangsstufe,
Zeugnisnoten, u.a.) gibt es ein gesondertes Verfahren über das nach dem Eingang des
Widerspruchschreibens informiert wird.

Weg der Konfliktlösung – Verfahren

Konflikte sollen da gelöst werden, wo sie entstehen – direkt zwischen den Beteiligten. Beschwerden müssen dabei sachlich vorgebracht werden.
Konfliktgespräche sollten vorbereitet und in einer ruhigen Atmosphäre geführt werden können, z.B. indem die Konfliktparteien im Vorfeld einen festen Termin miteinander vereinbaren. Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Anlass schnelles Eingreifen erfordert, sind Gespräche oder Anhörungen zu Sachverhalten auch kurzfristig möglich. Die emotionale und indirekte Äußerung von Beschwerden birgt die Gefahr, dass der Beschwerde unmittelbar entsprochen wird oder ohne richtige Klärung abgewiesen wird. Deshalb wird folgender Weg der Konfliktlösung gewählt:

  1. Klärung des Sachverhalts
    Beschwerden werden spätestens dann schriftlich fixiert, wenn der Vorfall an die nächsthöhere Instanz weitergegeben wird.
  2. Beteiligte vollständig erfassen
    Die zuständige Instanz kann entscheiden, ob andere Beteiligte (auch Erziehungsberechtigte) zum Sachverhalt angehört oder befragt werden. Diesbezügliche Anhörungen werden schriftlich festgehalten.
  3. Instanzenweg klären
    Der Instanzenweg beginnt bei den Betroffenen, Angesprochene und Beteiligte verweisen jeweils auf die entsprechende Ebene und wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf eine Problemlösung hin.
  4. Auswertung
    Die schulischen Instanzen prüfen bei allen Konfliktfällen, ob es sich um einen Einzelfall oder um ein generelles (z.B. organisatorisches oder strukturelles) Problem handelt. Letztere werden an das zuständige schulische Gremium weitergegeben, um wiederholte und unnötige Konflikte zu vermeiden und um das Schulprogramm durch entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergänzen. Die Weitergabe an schulische Gremien erfolgt immer ohne Nennung und Beschreibung von Details aus Einzelfällen (Schutz der personenbezogenen Daten).
Übersicht der Zuständigkeiten und Instanzenweg

Beteiligte eines Konflikts können sich durch eine Vertrauensperson aus der Schülerschaft, Schülervertretung oder durch eine Lehrkraft auf dem Weg der Konfliktlösung begleiten lassen.

 

Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge)

Mitschülerinnen und Mitschülern

1.       betroffener Schüler/Schülerin,
2.       ggf. Streitschlichter/in
3.       ggf. Pausenaufsicht
4.       ggf. Klassensprecher/in
5.       ggf. Beratungslehrkraft
6.       Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
7.       Stufenkoordination
8.       Schulleitung

Lehrkräften

1.      betroffene Lehrkraft,
2.      ggf. Klassensprecher/in, SV
3.      ggf. Beratungslehrkraft
4.      Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
5.      Stufenkoordination
6.      Schulleitung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

1.       Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
2.       ggf. Klassensprecher/in, SV
3.       ggf. Beratungslehrkraft
4.       Stufenkoordination
5.       Schulleitung

 

Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge)

Schülerinnen und Schülern

1.     betroffener Schüler, betroffene Schülerin
2.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
3.     Stufenkoordination
4.     Schulleitung

Kolleginnen und Kollegen

1.     betroffener Kollege, betroffene Kollegin
2.     ggf. Lehrerrat
3.     ggf. Personalrat
4.     Schulleitung

Eltern

1.     betroffene Eltern
2.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
3.     Stufenkoordination
4.     Schulleitung

Schulleitung

1.     Schulleitung
2.     ggf. Lehrerrat
3.     ggf. Personalrat
4.     Schulaufsicht

 

Zuständige Ansprechpartner/innen (jeweils in genannter Reihenfolge)

Lehrkräfte

1.     betroffene Lehrkraft,
2.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
3.     ggf. Beratungslehrkraft
4.     Schulleitung

Schülerinnen und Schüler

1.     Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung
2.     Beratungslehrkraft
3.     ggf. Eltern
4.     Stufenkoordination
5.     Schulleitung

Schulleitung

1.     Schulleitung
2.     Schulaufsicht

Nach Beratung der Schulleitung mit Lehrerrat, Verbindungslehrerinnen und -lehrern und beauftragten Lehrkräften für die Elternarbeit verabschiedet.

 Dortmund im April 2024

 Joachim Schmidt, OStD Schulleiter

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