Hausordnung

Damit das Miteinander von mehr als 900 Menschen am Helmholtz-Gymnasium möglich ist, müssen folgende Regeln eingehalten werden. Sie gelten für alle Personen, die das Schulgebäude und das Gelände benutzen.

  1. Grundsätzliche Verhaltensregeln
    1. Alle Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich verpflichtet, den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
    2. Schülerinnen und Schüler müssen sich auf Verlangen als Zugehörige des Helmholtz- Gymnasiums ausweisen. Schulfremde Personen dürfen sich während der Unterrichts- zeit (7:55 Uhr bis 15:45 Uhr) nicht auf dem Schulgelände aufhalten.
    3. Im Notfall ist der Alarmplan zu beachten.
    4. Das mutwillige oder grob fahrlässige Zerstören, Beschädigen oder Verunreinigen von Anlagen, Inventar oder Lehr- und Lernmitteln ist Die Verantwortlichen werden haftpflichtig gemacht. Gegebenenfalls haften die Erziehungsberechtigten. Alle Schüle- rinnen und Schüler haben die Pflicht, Verschmutzungen und Beschädigungen von Schulanlagen und Inventar zu verhindern und zu melden.
    5. Papier und Abfälle sind in die dafür aufgestellten Behälter zu werfen.
    6. Es ist verboten, gefährliche Gegenstände mitzubringen, mit denen Mitmenschen, deren Eigentum oder Schuleigentum gefährdet, verletzt beschädigt werden können oder die unter das Waffengesetz fallen.
    7. Das Werfen mit Gegenständen auf dem Schulhof und im Schulgebäude ist verboten. Ballspiele sind nur während der Pausen auf dem Schulhof in den vorgesehenen Bereichen erlaubt. Gestattet sind Tischtennisbälle, Basketbälle und Softbälle.
    8. Das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Sitzen auf Fensterbänken sind verboten.
    9. Toben und Lärmen im Gebäude sind nicht gestattet.
    10. Das Befahren des Schulgeländes ist in berechtigten Ausnahmen mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, wenn ausgeschlossen werden kann, dass Personen gefährdet werden. Das Parken ist verboten. Halten ist nur für Be- und Entladezwecke gestattet.
    11. Toiletten sind weder Spielplätze noch Aufenthaltsräume. Sie sind in sauberem Zustand zu halten.
    12. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten.
    13. Der Genuss und das Mitführen von Alkohol und Energy-Drinks sind allen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich verboten.
  2. Regeln für das Verhalten in den Pausen, vor dem Unterricht und in Freistunden
    1. Vor Beginn des Unterrichts bleiben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof. Ab 7:30 Uhr ist der Zugang zur Cafeteria im Gebäude C geöffnet. Hier ist der Aufenthalt im Erdgeschoss bis zum Unterrichtsbeginn möglich.
    2. Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen das Gebäude von der Schulhofseite.
    3. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeiten (inklusive Mittagszeit) nicht verlassen.
    4. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich auf direktem Weg in den Die Lehrkraft verlässt den Klassenraum zuletzt und schließt die Tür.
    5. Der Pausenbereich für die Sekundarstufe I ist der Schulhof. Käufe in der Cafeteria sind möglich. Auf direktem Weg dürfen das Sekretariat, die Bücherei und der SV- Raum angelaufen werden.
    6. Schlechtwetterpausen werden durch ein dreifaches Gongzeichen bekannt gegeben. In diesen Pausen dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler auch auf den Fluren sowie in der Cafeteria und dem Foyer im Gebäude C aufhalten.
    7. Für abgestellte Taschen und Materialien wird keine Haftung übernommen.
    8. Mit dem ersten Gongzeichen am Ende einer großen Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn zu den Klassen- und Fachräumen.
    9. Wenn eine Lehrkraft nach mehr als 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend ist, informiert eine Schülerin oder ein Schüler das Sekretariat; die Klasse wartet auf weitere Anweisungen.
    10. In der Mittagszeit steht die Cafeteria vorrangig für das Mittagessen zur Verfügung.
    11. Nach der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle auf die Tische.
  3. Regeln zur Mediennutzung
    1. Für schulische Zwecke dürfen Tablets genutzt werden. Auf Verlangen ist Lehrkräften Einsicht in geöffnete Programme zu geben.
    2. Die Benutzung privater digitaler Endgeräte ist nicht gestattet. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist die Nutzung im Treppenhaus B (jederzeit) und in der Cafeteria (außerhalb der Mittagszeit) gestattet.
    3. Telefonieren und das Erstellen von Sprachnachrichten sind verboten. Verboten sind zudem das laute Abspielen von Musik und Videos sowie das Aufnehmen von Bild- und Tonaufnahmen. Das Musikhören über Kopfhörer ist Schülerinnen und Schülern der SII im Treppenhaus B und in der Cafeteria erlaubt.
    4. Bei Klassenarbeiten, Klausuren und Kommunikationsprüfungen sind alle digitalen Kommunikationsgeräte auszuschalten. Sie dürfen sich während der Prüfungen nicht am Arbeitsplatz befinden.
  4. Regeln für den Umgang miteinander
    1. Die Schulsprache ist Deutsch.
    2. An dieser Schule sind die Würde und die Entfaltung der eigenen Identität aller am Schulleben Beteiligten – unabhängig von Geschlecht, Status, Religion und sexueller Orientierung – geschützt.
    3. Eine offene, respektvolle und höfliche Kommunikation zwischen allen, die am schulischen Leben beteiligt sind, ist die Grundlage unseres Umgangs. Hierzu gehört auch, dass jederzeit das Gesicht aller Schülerinnen und Schüler erkennbar sein muss. Medizinische Masken sind auf Verlangen zu Kontrollzwecken abzulegen.
    4. Verbotene Symbole dürfen nicht gezeigt werden. Zudem dürfen Symbolik und Text auf Kleidungsstücken und mitgebrachten Gegenständen dem respektvollen Miteinander und der Akzeptanz von Verschiedenheit nicht widersprechen.
  5. Schlussbemerkung
    Verstöße gegen diese Schulordnung können mit erzieherischen Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen oder mit weiterführenden Schritten wie einem Hausverbot oder einer Strafanzeige verbunden sein.

Dortmund, im April 2023

Joachim Schmidt, OStD Schulleiter

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