Hausordnung

Das Ziel einer Hausordnung ist ein möglichst respektvolles und reibungsloses Miteinander. Die KollegInnen sorgen für die Einhaltung der Regeln und dürfen nicht wegschauen. Sie sind Vorbild durch beispielgebendes Verhalten. Die LehrerInnen erinnern in der ersten Stunde nach allen Ferien an die Hausordnung.

  1. Die uns gemeinsame Schulsprache ist deutsch, in entsprechenden Ausnahmefällen auch englisch, weil dies die einzigen Sprachen sind, die an unserer Schule von allen verstanden werden können.
  2. Das Schulgebäude wird um 7:45 Uhr für die SchülerInnen geöffnet.
  3. Während der Unterrichtszeit von 8:00 bis 15:15 Uhr verhalten sich alle SchülerInnen im Gebäude und auf dem Schulgelände in angemessener Lautstärke.
  4. Für SchülerInnen, die später als zur ersten Stunde Unterricht haben, gilt:
    • Die Flure vor den Klassen und die Klassenräume dürfen erst fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten werden.
    • Wer früher auf dem Schulgelände ist, hält sich vor dem Neubau oder in der Kantine auf.
  5. Gemäß den baupolizeilichen Vorschriften betreten und verlassen die SchülerInnen das Schulgebäude nur durch die Türen zum Schulhof.
  6. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet. Niemand darf gefährliche Gegenstände mitbringen. Ball- und Fangspiele sind in den Gebäuden wegen der großen Unfallgefahr verboten. Aus dem gleichen Grund dürfen Bälle im Gebäude nur in einer Tasche transportiert werden. Fußballspielen ist nur während der Pausen nur auf dem Fußballfeld des Schulhofs und auch nur mit Schaumstoffbällen erlaubt. Ebenso ist Basketballspielen nur während der Pausenund nur an den Basketballkörben erlaubt.
  7. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Spucken, auch das Ausspucken von Kaugummi, verboten. Jede/r ist dafür verantwortlich, dass der Müll in den Mülleimern landet.
  8. Das Mitbringen und das Einnehmen von Drogen, alkoholischen und taurinhaltigen Getränken aller Art sind nicht gestattet.
  9. Handys, Smartwatches, Datenbrillen und andere elektronische Geräte sind vorm Betreten des Schulgeländes auszuschalten, da sie während der Unterrichtszeit und in den Pausen samt Zubehör (z.B. Kopfhörer) nicht benutzt werden dürfen. Ausnahmen, z.B. für unterrichtliche Zwecke, kann eine Lehrperson erteilen. Bei Verstoß gegen diese Regel können die Geräte eingesammelt und am nächsten Tag an den Schüler/ die Schülerin zurückgegeben werden.
  10. SchülerInnen, die nicht das Helmholtz-Gymnasium besuchen, dürfen sich während der Unterrichtszeit nicht auf dem Schulgelände aufhalten.
  11. Autos, Mopeds und Motorräder dürfen auf dem Schulhof weder benutzt noch abgestellt werden. (Ausnahme: Be- und Entladen) Die Rettungszufahrten über den Schulhof sind zu jeder Zeit frei zu halten.
  12. Die Toiletten sollten nach Möglichkeit nur in den Pausen aufgesucht werden.
  13. SchülerInnen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (außer zu Unterrichtszwecken) nicht verlassen.
  14. Beim ersten Schellen zum Unterricht begeben sich alle SchülerInnen zu ihren Unterrichtsräumen. Beim Schellen zu Beginn des Unterrichts halten sich alle SchülerInnen in ihren Unterrichtsräumen auf. Sollte eine Lehrperson fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so erkundigt sich ein/e von der Klasse gewählte/r SchülerIn im Lehrerzimmer. Erfährt er/sie dort nichts Näheres, erkundigt er/sie sich im Sekretariat.
  15. Zu Beginn der großen Pausen und am Ende des Unterrichts verlässt die Lehrperson als letzte Person den Klassenraum und schließt ab. In den großen Pausen und während des Unterrichts in Fachräumen werden die Klassenräume verschlossen.
  16. In den großen Pausen – außer in Regenpausen – halten sich die SchülerInnen der Sekundarstufe I auf dem Schulhof auf.
  17. Nur in den großen Pausen und vor dem Unterricht dürfen die SchülerInnen der Sekundarstufe I die Kantine aufsuchen, um sich etwas zu kaufen.
  18. Das Inventar der Schule ist schonend zu behandeln. Schäden jeglicher Art sind sofort beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin (oder beim Hausmeister) zu melden. Bei grob fahrlässiger oder sogar mutwilliger Beschädigung haften die Verursachenden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jeder ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsräume nicht unnötig verschmutzt werden. Die Lerngruppe, die einen Unterrichtsraum als letzte am Tag benutzt, stellt die Stühle hoch.
  19. Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
  20. Bei Feueralarm (10 kurze Signaltöne) verlassen die SchülerInnen in Begleitung ihrer FachlehrerInnen ruhig das Gebäude und versammeln sich auf dem Schulhof der Albrecht-Brinkmann-Grundschule an der Erwinstraße zur Kontrolle der Vollzähligkeit anhand des Klassenbuchs/der Kursliste.
  21. Auf dem Schulgelände gilt ein absolutes Rauchverbot. Zudem werden BesucherInnen darum gebeten, ihre Handynutzung möglichst gering zu halten.

VIELEN DANK FÜR DIE EINHALTUNG!

Aktualisiert: 15.08.2016

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