Schulstart 2022 – Informationen zu Corona-Testungen ab dem 10. Januar

Das Schulministerium NRW informiert wie folgt über die Anpassung der Teststrategie im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nach den Weihnachtsferien (Auszüge aus der Schulmail vom 6. Januar 2022):

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

Der […] bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt. An weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich.

Testungen von Beschäftigten

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.
Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Zum gesamten Inhalt der Schulmail.

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